Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung

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Artenschutz in NRW

Ihr Partner für Umweltgutachten: IVÖR
Bei der Artenschutzprüfung (ASP) handelt es sich um ein eigenständiges Prüfverfahren, das nicht durch andere Verfahren ersetzt werden kann. Somit müssen nunmehr die Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren entsprechend den europäischen Bedingungen geprüft werden. Diejenigen Arten, die bei einer ASP zu bearbeiten sind, werden in Nordrhein-Westfalen planungsrelevante Arten genannt.

Um diese Prüfungen zu vereinheitlichen hat das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ein Prüfschema entwickelt. Dieses lässt sich in drei Stufen unterteilen:



Stufe I: Vorprüfung
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Zu betrachten sind alle bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren.
Der Plan bzw. das Vorhaben ist zulässig, wenn
  • keine Vorkommen europäisch geschützter Arten bekannt und zu erwarten sind
  • das Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf vorkommende und/oder zu erwartende europäisch geschützte Arten zeigt.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Ist trotz Maßnahmen davon auszugehen, dass mindestens eines der vier in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote ausgelöst wird, ist ein Ausnahmeverfahren notwendig.

Stufe III: Ausnahmeverfahren
Im Rahmen des Ausnahmeverfahrens nach §45 Abs. 7 BNatSchG wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Verschlechterungsverbot des Erhaltungszustands) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Um den Erhaltungszustand der Populationen sicherzustellen bzw. die Chancen für das Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes zu verbessern, können im Rahmen des Ausnahmeverfahrens gegebenenfalls spezielle kompensatorische Maßnahmen durchgeführt werden, die in der Zulassungsentscheidung festzulegen sind.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der ASP kann ein standardisiertes ’Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP)’ verwendet werden, das bezüglich Ablauf und Inhalt alle rechtlich erforderlichen Prüfschritte beinhaltet. Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wird im Fachinformationssystem ’Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen’ unter ’Downloads’ ein Musterprotokoll zur Verfügung gestellt.


Planungsrelevante Arten

Ihr Partner für Umweltgutachten: IVÖR
Der Prüfumfang einer ASP beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten. Bei diesen beiden Schutzkategorien ergeben sich jedoch grundlegende Probleme für die Planungspraxis. So gelten beispielsweise die artenschutzrechtlichen Verbote bei den Vögeln auch für zahlreiche ’Allerweltsarten’ wie Amsel, Buchfink oder Kohlmeise. Aus diesem Grund hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind, die sogenannten planungsrelevanten Arten.
Der Haussperling gilt in NRW nicht als planungsrelevante Art.


Die Arten werden im Fachinformatiossystem (FIS) des LANUV ausführlich dargestellt. Hierzu gehören u.a.:
  • Angaben zum Schutzstatus und zur Rote-Liste-Einstufung
  • Kurzbeschreibung der Arten (Lebenszyklus, Populationsbiologie und Lebensraumansprüche)
  • Gefährdungsursachen, Schutzziele und Pflegemaßnahmen
  • Listen zum Vorkommen planungsrelevanter Arten für jedes einzelne Messtischblatt in NRW
  • Rasterkarten und Populationsangaben aller aktuellen Vorkommen in Nordrhein-Westfalen

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