Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung

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Artenschutzkategorien

Bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind unterschiedliche Schutzkategorien nach nationalem und internationalem Recht zu beachten. Der Schutzstatus beruht auf folgenden Grundlagen:

  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG).
    Informationen zur FFH-Richtlinie finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

  • Vogelschutzrichtlinie der europäischen Union (V-RL, Richtlinie79/409/EWG).
    Informationen zur Vogelschutzrichtlinie finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

  • Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).
    Die BArtSchV finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

  • EG-Artenschutzverordnung (EG-Art-SchVO Nr. 338/97).
    Durch die Verordnung wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in europäisches und nationales Recht umgesetzt. Auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.
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Besonders geschützte Arten: Die besonders geschützten Arten entstammen der Bundesartenschutzverordnung, Anlage1, Spalte 2 und der EG-Artenschutzverordnung, Anhang A oder B. Außerdem sind alle FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt.

Streng geschützte Arten: Die streng geschützten Arten sind eine Teilmenge der besonders geschützten Arten. Es handelt sich um die FFH-Anhang-IV-Arten sowie um Arten, die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung oder in Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind. Dabei sind auch einige europäische Vogelarten wie zum Beispiel Eulen und Greifvögel aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchVO streng geschützt.
Die Wechselkröte ist eine streng geschützte Art.
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