Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung

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Überprüfung der Funktionalität von Ersatzquartieren für Haselmäuse

Ihr Partner für Umweltgutachten: IVÖR

Die Haselmaus ist eine streng geschützte Art, nach Anhang IV der FFH-Richtline. Sie lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern mit gut strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken, gelegentlich auch Parkanlagen und Obstgärten besiedelt. Haselmäuse sind sehr gute Kletterer, die sich in Büschen und Bäumen geschickt fortbewegen. Tagsüber schlafen die dämmerungs- und nachtaktiven Haselmäuse in Kugelnestern in der Vegetation (Gebüsch) oder in Baumhöhlen, sie nehmen aber auch Nistkästen an. Ab Ende Oktober verfallen die Tiere in den Winterschlaf, den sie in Nestern am Boden unter der Laubschicht, zwischen Baumwurzeln oder in frostfreien Spalten verbringen (Quelle: LANUV NRW Geschützte Arten in NRW).

Im Rahmen faunistischer Erhebungen zu geplanten Abgrabungserweiterungen wurde mehrfach der Nachweis erbracht, dass Haselmäuse in Abgrabungsbereichen mit entsprechenden Strukturen siedeln und auch reproduktiv sind. Für den Verlust solcher Lebensräume, insbesondere Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist ein Ausgleich erforderlich. Dabei können spezielle Nistkästen nicht nur bei der Umsiedlung eingesetzt werden, sondern auch das Quartierangebot von Ausgleichsflächen erhöhen. Hierfür ist eine regelmäßige Kontrolle auf Besatz bzw. Funktionsfähigkeit sowie eine Wartung der Ersatzquartiere notwendig.

Mehr zum Thema Artenschutz und streng geschützte Arten finden Sie hier >

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